Ein Psychologischer Psychotherapeut (PP) hat nach einem Studium der Psychologie (mindestens 5 Jahre) eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) absolviert. Dadurch hat er die Befähigung zur eigenständigen Durchführung von Psychotherapien (Approbation) erhalten. Der Begriff ist gesetzlich geschützt.
- Studium der Psychologie (Schwerpunkt Klinische Psychologie
sowie Arbeits- und Organisationspsychologie) und der Medizin
- Promotion in Psychologie (Nebenfächer Rechtswissenschaften, Medizin)
- Approbation als Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie)
Hintergrund
- Seit 10 Jahren tätig als Verhaltenstherapeutin in eigener Praxis
- Seit 12 Jahren tätig als freie Beraterin für unterschiedliche Branchen
und diverse Nonprofit-Organisationen mit verschiedenen Themen und
als Coach für Führungskräfte
- Seit 20 Jahren bei der Deutschen Lufthansa AG tätig in verschiedenen
Abteilungen („Psychologische Personalberatung“; „internes Personalmarketing“;
Projektleitung „Krisenmanagement“)
- Zwei Jahre Tätigkeit in einer Psychiatrischen Ambulanz;
Behandlung von Kindern und Erwachsenen